Rechtsanwalt
Geboren 1968 in Neumünster
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen
Erste juristische Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt in Bremen
Zweite juristische Staatsprüfung in Celle
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Landgericht Bremen, 2000
Fachanwalt für Arbeitsrecht 2006
Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht 2008
Notarielle Fachprüfung 2017/2018
Fachanwaltslehrgang Familienrecht 2019/2020
Fachanwalt für Familienrecht 2021
Mitgliedschaften
Mitglied im Vorstand Stiftung Horizonte
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Bremerhaven e.V.
Fachgebiete
Die Herausforderungen im Arbeitsrecht sind vielschichtig. Dies gilt für Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Zum einen liegt dies daran, dass arbeitsrechtliche Vorschriften weit gestreut sind und ständig geändert oder ergänzt werden, zum anderen dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung sowohl national als auch auf europäischer Ebene das Arbeitsrecht dauernd aktiv gestaltet.
Wir vertreten unsere Mandanten sowohl in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen als auch bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Sämtliche unserer Leistungen erbringen wir auch im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen.
Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung Ihrer Werklohnforderung wie auch bei der Abwehr solcher Forderungen. Gleiches gilt für Ihre Ansprüche aus Mängelrechten sowie die Abwehr solcher Ansprüche. Wir beraten im Baurecht außergerichtlich und gerichtlich und arbeiten im Rahmen unserer Betreuung eng mit Sachverständigen zusammen. Auch im Bereich des Baurechts gilt die Prämisse, Rechtsstreite zu vermeiden und Lösungen außergerichtlich zu suchen. Scheitert dies, gehört es zu unserer Expertise, einstweiligen Maßnahmen zur Sicherung des jeweilen Anspruchs zu ergreifen.
Die Gestaltungstätigkeit und Beratung in den Bereichen des Erb- und Familienrechts, die häufig miteinander verbunden sind, stellt einen zentralen Teil unserer Tätigkeit dar. Wir vertreten Sie auch in Streitigkeiten, die in diesen Rechtsgebieten verstehen, dies außergerichtlich wie gerichtlich. Wir beachten hierbei immer die sich ergebenden Zusammenhänge, insbesondere auch unternehmensrelevante Zusammenhänge, etwa bei Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen.