Rechtsanwalt und Notar
Geboren in Weilburg, 1972
Abitur in Bad Vilbel, 1991
Studium der Rechtswissenschaften,
an der Johann-Wolfgang-von-Goethe Universität in Frankfurt am Main
zwischen 1991 und 1997 mit einjähriger Unterbrechung zur Ableistung des Zivildienstes
Erste juristische Staatsprüfung in Frankfurt/Main, 1997
Neun Monate Auslandsaufenthalt in Stockholm beim Institutet för Utländsk rätt und Advokatfirman Lindahl, 1998
1998 bis 2000 Referendariat in Bremen, Jakarta und Windhoek
Zweite juristische Staatsprüfung beim gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, 2000
Aufbaustudiengang Europäisches und Internationales Recht an der Universität Bremen von 2000 bis 2001 mit Abschluss Magister Legum Europae (LL.M.Eur.)
2001 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg
In Bremerhaven seit 2002 als Rechtsanwalt tätig
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, 2005
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, 2010
Fachanwalt für Vergaberecht, 2016
Promotion zum Dr. jur. an der Universität Bremen zum Thema »Das Klagerecht von Umweltverbänden in Schweden«, 2005 bis 2009
Notarielle Fachprüfung 2017/2018
Fachgebiete
Wir vertreten Ihre Interessen bei der Durchsetzung Ihrer Werklohnforderung wie auch bei der Abwehr solcher Forderungen. Gleiches gilt für Ihre Ansprüche aus Mängelrechten sowie die Abwehr solcher Ansprüche. Wir beraten im Baurecht außergerichtlich und gerichtlich und arbeiten im Rahmen unserer Betreuung eng mit Sachverständigen zusammen. Auch im Bereich des Baurechts gilt die Prämisse, Rechtsstreite zu vermeiden und Lösungen außergerichtlich zu suchen. Scheitert dies, gehört es zu unserer Expertise, einstweiligen Maßnahmen zur Sicherung des jeweilen Anspruchs zu ergreifen.
Wir vertreten und beraten öffentliche Auftraggeber bei der Durchführung von Vergabeverfahren, sei es im Baubereich oder im Bereich der VgV/UVgO. Die Beratung erfolgt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens selbst wie auch im Rahmen der Auseinandersetzung mit Ansprüchen der Bieter und Bewerber. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor den Vergabekammern als auch vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Die Begleitung bei der Gründung oder der Gestaltung eines Unternehmens, bei der Änderung der Zusammensetzung der Gesellschafter, der Fusion mit anderen Unternehmen oder der Aufspaltung eines Unternehmens gehört zu den Kernbereichen unserer Tätigkeit. Hierbei berücksichtigen wir mit unserer Expertise auch die relevanten Zusammenhänge mit anderen Rechtsgebieten, etwa dem Familien- und Erbrecht sowie dem Arbeitsrecht- und Immobilienrecht. Zur Erarbeitung der jeweiligen optimalen Lösung nutzen wir die vorhandenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Wir stehen Ihnen auch im Rahmen von Streitigkeiten zur Verfügung.
Das geistige Eigentum ist auch und gerade für den mittelständischen Bereich ein erheblicher Wertfaktor. Der Schutz und die Verwertung solcher Rechte sind von herausragender Bedeutung. Wir vertreten Sie sowohl bei der Anmeldung der Rechte zu den Registern als auch im Rahmen von Streitigkeiten, dies sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Die Gestaltungstätigkeit und Beratung in den Bereichen des Erb- und Familienrechts, die häufig miteinander verbunden sind, stellt einen zentralen Teil unserer Tätigkeit dar. Wir vertreten Sie auch in Streitigkeiten, die in diesen Rechtsgebieten verstehen, dies außergerichtlich wie gerichtlich. Wir beachten hierbei immer die sich ergebenden Zusammenhänge, insbesondere auch unternehmensrelevante Zusammenhänge, etwa bei Nachfolgeregelungen in Familienunternehmen.